Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich.
Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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Was die Kursentwicklung betrifft, war das Jahr 2018 mit einem Minus von rund 18 Prozent im DAX bekanntlich ein Flop. Anders sieht es auf der Dividendenseite aus. Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilte, summierten sich die von börsengelisteten europäischen Unternehmen im Jahr 2018 gezahlten Dividenden auf rund 350 Milliarden Euro. Das sind 16 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Dividendenrendite betrug im Schnitt etwa 4 Prozent.
Damit machen die Gewinnbeteiligungen der Aktionäre einen Teil der Kursverluste wieder wett. Aber auch in Hausse-Phasen ist das Plus durch Dividenden nicht zu verachten; diese trugen in den letzten vier Jahrzehnten satte 41 Prozent zur Gesamtrendite aus Aktieninvestments bei. Hinzu kommt: Dividendenzahlende Unternehmen weisen durchschnittlich geringere Schwankungen auf. Es empfiehlt sich allerdings nicht, bei der Titelauswahl allein auf die Dividendenhöhe zu schauen. Entscheidend ist auch, woraus diese sich speist und wie nachhaltig sie erwirtschaftet wird. Eine qualitative Analyse des jeweiligen Unternehmens ist daher unabdingbar.
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Das Börsenjahr 2018 war für die Anleger bekanntermaßen kein erfreuliches. Der DAX schmierte um rund 18 Prozent ab, ebenso der MDAX. Der SDAX verlor sogar 20 Prozent, während der TecDAX mit minus 5 Prozent unter den wichtigen deutschen Indizes noch „Performancesieger“ war.
Dass es Aktieninvestoren aber auch noch schlimmer treffen kann, zeigt einmal mehr die berüchtigte Liste der größten Börsenflops des vergangenen Jahres, welche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kürzlich vorgestellt hat. Negativspitzenreiter ist das in Berlin ansässige Biotech-Unternehmen Mologen, das 2018 über 85 Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Auf Fünfjahressicht rauschte die Aktie um knapp 97 Prozent nach unten. Ebenfalls ein Desaster für Anleger ist die Aktie des Möbelkonzerns Steinhoff, die im letzten Jahr zwar „nur“ um 69, auf Dreijahressicht aber um fast 98 Prozent absackte.
Mit Gerry Weber und Tom Tailor finden sich auch prominente Namen auf der Geldvernichterliste. Die Textilunternehmen verloren im letzten Jahr 76 bzw. 80 Prozent ihres Wertes, auf Fünfjahressicht waren es 92 bzw. 87 Prozent. Die „Flop 5“ werden komplettiert vom Maschinenbauer Singulus Technologies: Nach einem Minus von knapp 39 Prozent 2018 steht auf Fünfjahressicht ein Verlust von über 97 Prozent unterm Strich.
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Auf der Suche nach renditestarken Sachwerten rücken auch Nischenmärkte immer mehr in den Fokus der Anleger. Ein Beispiel ist Whisky: Der Rare Whisky Apex 1.000 Index, der die Preisentwicklung der gefragtesten Produkte abbildet, verzeichnete 2018 ein Plus von über 30 Prozent. In den vergangenen acht Jahren hat sich der Wert gar verfünffacht. Entsprechend oft ist wieder der Kalauer zu hören: „Ich bringe mein Geld an die Bar, da gibt’s die meisten Prozente.“
Ähnlich begehrt sind Oldtimer als Anlageobjekte, auch wenn angesichts des hohen Preisniveaus keine exorbitanten Wertsteigerungen wie beim Whisky verzeichnet werden. Der Oldtimer-Index des Verbands der Automobilindustrie stieg seit 2008 aber immerhin um über 50 Prozent.
Sollte man also in diese Wachstumsmärkte einsteigen? Experten raten zur Vorsicht, denn eine Garantie für eine stetige Wertsteigerung erhält man auch bei sorgfältiger Auswahl nicht. Zudem müssen Nebenkosten für Lagerung, gegebenenfalls Wartung, Steuern und Versicherungen einkalkuliert werden, die durchaus einen nennenswerten Teil der Rendite verzehren können.
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Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Wenn es um die Themen Ruhestandsversorgung und Altersarmut geht, wird meist pauschal von Rentnern und Pensionären gesprochen. Dass diese beiden Gruppen jedoch wirtschaftlich nicht viel gemein haben, zeigt eine Sonderauswertung des Mikrozensus. Für diese Datensammlung werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig an die 400.000 Haushalte zu verschiedenen Lebensaspekten befragt.
Betrachtet man Ruhestandshaushalte insgesamt, liegt die Armutsgefährdungsquote bei 16 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa dem der Gesamtbevölkerung. Während aber Rentner ein fast 20-prozentiges Altersarmutsrisiko haben, kommen die Beamten im Ruhestand auf weniger als 1 Prozent. Damit hat sich die Gefährdung der Rentner seit 2007 deutlich erhöht, denn damals lag das statistische Risiko bei 14 Prozent. Pensionäre hingegen können sich seit eh und je auf ihren Dienstherrn verlassen.
In dieser Diskrepanz zeigt sich, dass in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer – und Selbstständige sowieso – ihren Lebensabend vorausschauend planen sollten. Ohne private Vorsorge lässt sich der Lebensstandard in Zukunft nach Renteneintritt kaum noch halten.
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Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen.
Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.
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Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden.
Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.
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