Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in deren Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Beitragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Milliardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.
Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht sein wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form eine Pflegetagegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
Wie zuletzt regelmäßig zeigt sich auch diesmal, dass die vermehrte Transparenz auf dem Markt für kontinuierliche Optimierung sorgt. So wurden 406 analysierte Tarife/Tarifkombinationen mit der Höchstbewertung von fünf Sternen ausgezeichnet, das entspricht 71 Prozent.
Zudem wurden die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit registriert: Der Anteil psychischer Leiden, seit Jahren der Hauptauslöser, ist erneut gestiegen und liegt nun bei rund 32 Prozent, gefolgt von Skelett- (20) und Krebserkrankungen (18). Daraus folgt, dass es schon lange nicht mehr vor allem die körperlich strapaziösen Berufe sind, deren Ausübung bis zum Rentenalter schwerfällt. Obwohl mehr als einer von fünf Erwerbtätigen berufsunfähig wird, halten die meisten Bundesbürger das Risiko für sich selbst für vernachlässigbar. Verbraucherschützer betonen indes einmütig: Eine private BU-Versicherung benötigt praktisch jeder und jede Berufstätige, denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Für offene Immobilienfonds (OIFs) sind die pandemiebedingten Einschränkungen besonders brisant, denn viele haben in den stark betroffenen Segmenten Büro, Einzelhandel und Hotels ihre Schwerpunkte. Reihenweise kam und kommt es daher zu Mietausfällen und -anpassungen.
Mit einer durchschnittlichen Rendite von 1,5 Prozent konnten OIFs dennoch das vergangene Jahr mit einem „blauen Auge“ abschließen. Die Marktexperten der Analysehäuser Scope und FondsConsult halten in diesem Jahr maximal 2,0 Prozent für realistisch – sofern die fortschreitende Impfkampagne und abnehmende Inzidenzzahlen für weitreichende Öffnungen in der zweiten Jahreshälfte sorgen.
Damit würden die Jahresrenditen bereits wieder den üblichen Korridor erreichen, denn sie schwanken bei OIFs in der Regel zwischen 2 und 3 Prozent. Das ist zwar überschaubar, doch die Fonds reklamieren dafür eine außergewöhnliche Sicherheit vor Verlusten für sich. Tatsächlich rutschte 2020 nur ein einziger der größeren OIFs ins Minus, nachdem zwei Hotels in den USA geschlossen werden mussten. Auch hier blieb der Verlust mit –1 Prozent jedoch im Rahmen.
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Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, im Alter arm zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
Schon heute kommen viele Rentner kaum über die Runden; in Zukunft dürfte die Lage sich zuspitzen, da die Rentenhöhe sinkt, während der zu versteuernde Rentenanteil von heute 81 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent steigen wird. Außerdem werden auf die Bruttorente noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Private Vorsorge ist daher auch für Erwerbstätige zu empfehlen, die eine auf den ersten Blick auskömmliche gesetzliche Rente erwarten. Wie viel unterm Strich zum Leben bleiben wird, errechnet gern der Vorsorgeberater Ihres Vertrauens – der überdies verschiedenartige Lösungen im Gepäck hat.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Die Befürchtungen vor einem Einbruch der Anlegernachfrage nach Fonds infolge der Corona-Pandemie haben sich nur teilweise bewahrheitet. Drei von vier Fondsanbieter-Führungskräften gaben in einer Umfrage des Fondsverbands BVI an, dass sich ihr Geschäft im Jahresverlauf 2020 besser als erwartet entwickelt habe. Mehr als jeder zweite geht von noch besseren Zahlen für dieses Jahr aus.
Ausschlaggebend dafür seien das Megathema Nachhaltigkeit und die anhaltenden Niedrigzinsen, die renditeorientierten Anlegern kaum Alternativen zu Fonds ließen. Ablesen lässt sich der Trend hin zu den Kapitalmärkten auch an Bevölkerungsumfragen, die den Bundesbürgern eine größere Offenheit gegenüber einem Börsenengagement attestieren.
Das gestiegene Anlegerinteresse dürfte auch Anteil an der jüngsten Rallye des DAX haben: Im März durchbrach der Aktienindex nicht nur erstmals die 14.000er-, sondern auch gleich die 15.000er-Marke. Ein Jahr zuvor hatte er noch bei unter 9.000 Punkten gelegen. Darin spiegelt sich die gewaltige Liquidität wider, die weltweit in die Märkte gepumpt wird.
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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