Die Niedrigzins-Malaise nimmt und nimmt kein Ende. Wer sein Geld nicht dahinschmelzen sehen will, kommt kaum an den Kapitalmärkten vorbei. Das beherzigen nun auch immer mehr – traditionell eher börsenscheue – Deutsche. Die Zahl der Aktionäre ist hierzulande erstmals nach der Weltfinanzkrise wieder auf über zehn Millionen gestiegen.
Dabei gibt es allerdings regional große Unterschiede. So besitzen knapp 17 Prozent (Vorjahr: 15) der Westdeutschen Aktien bzw. Fondsanteile, aber nur gut 11 Prozent (10,3) der Ostdeutschen. Die größte Altersgruppe unter den Aktionären stellen die über 60-Jährigen, die fast 3,5 Millionen Aktienbesitzer vorweisen können. Bei den 14- bis 39-Jährigen sind es 2,2 Millionen. Weiterhin steigt die Aktienbesitzquote, kaum überraschenderweise, mit dem Einkommen: Nur 6 Prozent der Deutschen, die weniger als 2.000 Euro netto im Monat verdienen, halten Aktien. Bei Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro sind es schon 13 Prozent. Von den Gutverdienern, die auf mehr als 4.000 Euro Monatsverdienst kommen, besitzt jeder dritte Aktien.
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen kontinuierlich an Beliebtheit. Gerade in Niedrigzinszeiten bieten sie überzeugende Vorteile – zuvörderst ihr Renditepotenzial. Langfristig, das zeigt die Erfahrung, geht es an den Kapitalmärkten immer nach oben. Diese Tatsache machen sich Fondspolicen zunutze und verknüpfen sie mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen, von Beitragsgarantien bis Ablaufmanagement.
Doch laut einer neuen Studie schöpfen die meisten Versicherten das Potenzial des Produkts nicht aus. Hauptgrund ist die Auswahl zu schwacher Fonds – und das anschließende Festhalten daran. Denn nach dem Motto „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“ lassen zahlreiche Versicherte ihre Police in der Schublade schmoren und wundern sich allenfalls Jahr für Jahr darüber, dass der mitgeteilte Rückkaufswert nicht den Erwartungen entspricht. Dabei lassen sich mäßig performende Fonds (und darunter finden sich viele mit bekannten Namen) ohne großen Aufwand aussortieren. Die meisten Policen ermöglichen solche Wechsel sogar kostenlos, zumindest einmal im Jahr.
Ein kurzer Vergleich und eine Mitteilung an den Versicherer genügen, um die Ertragskraft der Fondspolice deutlich zu steigern. Wer dabei Unterstützung wünscht, findet sie bei seinem Finanzberater.
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Die Wasserversorgung der wachsenden Menschheit bildet eine der großen infrastrukturellen Herausforderungen. Ohne private Investoren ist sie für viele Staaten nicht zu bewältigen. Auch deutsche Anleger können daran partizipieren: Aktuell stehen ihnen 15 Investmentfonds offen, die auf die Wasserwirtschaft setzen. Das Analysehaus Scope hat sie kürzlich untersucht.
Allein im letzten Jahr konnten die 15 Fonds ihre Assets under Management um 1,6 Milliarden Euro ausbauen. Ende Februar 2018 verwalteten sie damit über neun Milliarden Euro, wovon rund die Hälfte auf den Platzhirsch entfiel, den Pictet-Water-Fonds. Mehr als acht Milliarden von dieser Summe stecken in aktiv gemanagten Fonds.
Die Performance überzeugt allerdings nicht auf ganzer Linie. Nur 3 der 15 Fonds schlugen den Vergleichsindex MSCI World. Die Spanne reichte von 1,44 bis 6,82 Prozent p. a. Zudem beherzigen nur acht Fonds Nachhaltigkeitskriterien – diese werden jedoch, wie auch in anderen Segmenten, sehr unterschiedlich ausgelegt.
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Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen kontinuierlich an Beliebtheit. Gerade in Niedrigzinszeiten bieten sie überzeugende Vorteile – zuvörderst ihr Renditepotenzial. Langfristig, das zeigt die Erfahrung, geht es an den Kapitalmärkten immer nach oben. Diese Tatsache machen sich Fondspolicen zunutze und verknüpfen sie mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen, von Beitragsgarantien bis Ablaufmanagement.
Doch laut einer neuen Studie schöpfen die meisten Versicherten das Potenzial des Produkts nicht aus. Hauptgrund ist die Auswahl zu schwacher Fonds – und das anschließende Festhalten daran. Denn nach dem Motto „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“ lassen zahlreiche Versicherte ihre Police in der Schublade schmoren und wundern sich allenfalls Jahr für Jahr darüber, dass der mitgeteilte Rückkaufswert nicht den Erwartungen entspricht. Dabei lassen sich mäßig performende Fonds (und darunter finden sich viele mit bekannten Namen) ohne großen Aufwand aussortieren. Die meisten Policen ermöglichen solche Wechsel sogar kostenlos, zumindest einmal im Jahr.
Ein kurzer Vergleich und eine Mitteilung an den Versicherer genügen, um die Ertragskraft der Fondspolice deutlich zu steigern. Wer dabei Unterstützung wünscht, findet sie bei seinem Finanzberater.
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Anleihen aus Emerging Markets, vor allem in Asien und Südamerika, werden immer attraktiver. Eine kürzlich erschienene Studie, an der unter anderem JP Morgan beteiligt war, attestiert Lokalwährungsanleihen aus Schwellenländern eine durchschnittliche Rendite von über 6 Prozent. Auf 5,7 Prozent kommen Hartwährungsanleihen aus den betreffenden Staaten, während Unternehmensanleihen fast 5 Prozent erreichen. Dagegen nehmen sich die Renditen in den Industrieländern äußerst bescheiden aus: Für zehnjährige Bundesanleihen gibt es magere 0,65 Prozent, für ihre US-Pendants 2,86 Prozent.
Den Analysten zufolge ist ein breiter Ursachen-Mix für diese Entwicklung verantwortlich. Zu nennen wären etwa eine gestiegene Standortqualität und Bonität, starkes Produktivitätswachstum, günstige Demografie, reduzierte Anfälligkeit für Wechselkursschwankungen und fortschreitende Diversifizierung der Kapitalmärkte. Wer die tendenziell höhere Volatilität nicht scheut, kann auf Basis dieser Faktoren mit Emerging-Markets-Anleihen eine hübsche Rendite generieren.
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Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, eine Berufsunfähigkeits-(BU)-Police bekomme man sowieso nur, wenn man jung und gesund sei und bestenfalls einer Bürotätigkeit nachgehe. Wer zum Beispiel auf dem Bau arbeitet, habe eh keine Chance.
Dass dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherer-Gesamtverbands. Dessen Analysten haben Daten aus dem Jahr 2015 ausgewertet, die mehr als drei Viertel des gesamten Marktes widerspiegeln. Demnach wurden nur 4 Prozent der BU-Anträge abgelehnt. 3 von 4 Anträgen gingen „glatt“ – ohne Leistungsausschlüsse oder Prämienaufschläge – durch. Bei 12 Prozent unterbreiteten die Versicherer ein Angebot mit Ausschlüssen, bei 3 Prozent mit Aufschlägen. Beides zusammen kam nur bei 1 Prozent vor. Die restlichen 5 Prozent der Interessenten haben sich nach der Antragstellung nicht mehr zurückgemeldet.
Diese Zahlen belegen: Nicht mal jeder 20. BU-Antrag wird von den Versicherern abgelehnt. Die oben zitierten Gerüchte können damit als widerlegt gelten.
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Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30-prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.
Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).
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