Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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