Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
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Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
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Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
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Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“).
Wer privat krankenversichert und wechselwillig ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
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Gegenüber vergleichbaren Verbrennern kostet die Reparatur eines Elektroautos nach einem Unfall rund ein Drittel mehr, wie die deutschen Kfz-Versicherer errechnet haben. Zu Buche schlagen etwa hohe Kosten für Schäden an den Antriebsbatterien. Für deren Reparatur haben sich noch kaum Standards etabliert, was die Kfz-Werkstätten vor Herausforderungen stellt, schon bei der Fehlerdiagnose. Auch die Brandgefahr führt zu Sonderkosten: Oftmals werden beschädigte E-Autos lange Zeit unter Quarantäne gestellt oder gar vorsichtshalber in Löschmittel getaucht, mit der Folge eines Totalschadens. Zudem nehmen einige Werkstätten für Arbeiten an E-Autos Zuschläge bei den Stundensätzen.
Auf der anderen Seite werden mit Stromern im Durchschnitt weniger Eigen- und Fremdschäden verursacht als mit Benzin- und Dieselfahrzeugen. Unterm Strich finden sich viele E-Autos daher in günstigeren Versicherungs-Typklassen als ihre Verbrenner-Pendants wieder, bei der Haftpflicht wie der Vollkasko. Die Autohalter merken mithin wenig vom Reparaturkostenunterschied.
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Die absehbare Pflicht zur Energieeinsparung bei Häusern schlägt mit voller Wucht auf den Markt durch: Laut einer ImmoScout24-Auswertung fielen die Kaufpreise für Objekte der Energieeffizienzklassen C und D binnen Jahresfrist um 8 Prozent (Stand: Mai). Auch für die Klassen A und B ist der Höhenflug zwar vorbei, doch mit einem Minus von 0,7 Prozent blieben sie weitgehend auf ihrem hohen Niveau preisstabil. Makler berichten, der Immobilienmarkt habe sich „komplett gedreht“.
Der alte Dreiklang der Branche – „Lage, Lage, Lage!“ – wandelt sich zunehmend zu „Klima, Klima, Klima!“. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht das überstürzte Reformvorhaben der Ampelkoalition kürzlich abgebremst hat, wird ein Gebäudeheizungsgesetz in der einen oder anderen Form kommen. Zudem wird der steigende CO2-Preis unsanierte Gebäude unattraktiver machen. „Wir rechnen damit, dass es Immobilien mit Energieklassen schlechter als D noch stärker treffen wird“, warnt ImmoScout24-Chefanalyst Kristian Kehlert. Der Preisunterschied zwischen den Klassen A und G/H hat sich in Metropolen auf 35 Prozent und auf dem Land sogar auf 50 Prozent vergrößert.
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Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Verlusten infolge von Schäden durch Feuer, Blitze, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (nicht jedoch Starkregen/Überschwemmung, Erdbeben und Schneedruck, dafür muss ein Elementarschutz abgeschlossen werden). Das auf Versicherungen spezialisierte Analysehaus softfair hat kürzlich in einem aktuellen Leistungsrating 126 Wohngebäudetarife mit mehr als 260 Varianten unter die Lupe genommen.
Im Ergebnis können die meisten Tarife überzeugen: 35 erhalten die Höchstbewertung von fünf Eulenaugen („hervorragend“), 43 werden mit vier Eulenaugen als „sehr gut“ eingestuft. Lediglich sechs Tarife erhalten nur ein Eulenauge („ausreichend“). Melanie Freund-Reupert, die bei softfair den Sachversicherungsbereich leitet, warnt jedoch: „Sowohl die Preis- als auch die Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung sind gewaltig. Die Tarife differenzieren sich hierbei immer mehr über Tarifbausteine, und damit wird die Beratung immer komplexer.“
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